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Der Leseausweis für Schulen, Kindergärten und Horte dient der Leseförderung und der unterrichtsbegleitenden Informationsvermittlung. Der Ausweis für Lehrer und Erzieher ist von den Jahres- und Mahngebühren befreit.
Besonders geeignet ist dieser Ausweis für die Ausleihe von Medienboxen.

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