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Wir über uns
Tausende von Medien warten in der Hauptstelle und den drei Zweigstellen - St. Kunigund, St. Heinrich und Maria Hilf - auf Sie. Was immer Sie auch an Medien suchen - Sachliteratur, Romane, ...
Tipps und Termine
Wir über uns
Tausende von Medien warten in der Hauptstelle und den drei Zweigstellen - St. Kunigund, St. Heinrich und Maria Hilf - auf Sie. Was immer Sie auch an Medien suchen - Sachliteratur, Romane, Kinderbücher, CDs, DVDs, Zeitschriften, Noten, Nintendo DS, Gesellschaftsspiele oder einen Internetzugang - bei uns werden Sie fündig. Das Büchereiteam freut sich auf Ihren Besuch!
Die Benutzungsordnung
Die Benutzungsordnung
Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzern und Benutzerinnen verzichtet. | |
1. | Allgemeines |
1.1 | Die Stadtbücherei Bamberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt und der Erzdiözese Bamberg. Bei juristischen Auseinandersetzungen (Mahnfälle etc.) werden die Interessen der Stadtbücherei durch die Rechtsabteilung der Erzdiözese Bamberg wahrgenommen. |
1.2 | Die Stadtbücherei dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. |
1.3 | Alle natürlichen und juristischen Personen sind berechtigt, die Stadtbücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. |
1.4 | Die Leitung der Bücherei kann für die Benutzung einzelner Bereiche der Bücherei besondere Bestimmungen treffen. |
1.5 | Für den Benutzerausweis, das Überschreiten der Leihfrist sowie für sonstige besondere Leistungen erhebt die Stadtbücherei Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung. |
1.6 | Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gemacht. |
2. | Anmeldung |
2.1 | Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines Benutzerausweises erforderlich. |
2.2 | Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises an. Der Reisepass wird nur in Verbindung mit einer amtlichen Wohnsitzbestätigung akzeptiert. |
2.3 | Benutzern unter 18 Jahren wird ein Benutzerausweis ausgestellt, wenn deren gesetzliche Vertreter auf dem Anmeldeformular schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. |
2.4 | Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift die Benutzungsordnung an. Gleichzeitig stimmt er mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu. |
2.5 | Juristische Personen melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten auf einem Anmeldeformular der Bücherei an. |
3. | Benutzerausweis |
3.1 | Der Benutzerausweis ist Voraussetzung für Inanspruchnahme von zahlreichen Leistungen der Stadtbücherei. Dafür ist er stets mitzuführen. |
3.2 | Für die Benutzungsberechtigung ist eine Gebühr zu entrichten. Nach Zahlung der Gebühr ist der Benutzerausweis für jeweils 1 Jahr bzw. ein Quartal gültig. |
3.3 | Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Der Ausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. |
3.4 | Änderungen der Anschrift oder des Benutzernamens sowie der Verlust des Benutzerausweises sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Auslagen, die bei der Ermittlung der neuen Adresse entstehen, trägt der Benutzer. Für Schaden, der durch den Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der rechtmäßige Ausweisinhaber bzw. sein gesetzlicher Vertreter. |
3.5 | Für die Ausstellung eines Ersatzausweises nach Ausweisverlust oder -beschädigung ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. |
4. | Benutzung, Ausleihbedingungen |
4.1 | Der gültige Benutzerausweis berechtigt bei Vorlage den darauf eingetragenen Benutzer zur Ausleihe von Medien in der Hauptstelle und in den Zweigstellen der Stadtbücherei. |
4.2 | Die Leihfrist beträgt maximal 3 Wochen. Für einzelne Medientypen legt die Bücherei kürzere Leihfristen fest. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht. Die Leihfrist kann auf Antrag verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. |
4.3 | Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben. Bei der Rückgabe der Medien hat der Benutzer die Entlastung abzuwarten. |
4.4 | Erfolgt auf die dritte Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von 2 Wochen, ist die Stadtbücherei berechtigt, anstelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen. Erfolgt seitens des Benutzers daraufhin kein Kontoausgleich innerhalb von 2 Wochen werden Ansprüche der Stadtbücherei gerichtlich geltend gemacht und falls notwendig zwangsweise vollstreckt. |
4.5 | Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Mit der Bereitstellung des Mediums wird eine Gebühr fällig. |
5. | Ausleihbeschränkungen |
5.1 | Die Bücherei ist berechtigt, die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Medien zu beschränken. |
5.2 | Medien, die zum Präsenzbestand der Bücherei gehören, sind von der Ausleihe ausgeschlossen. |
5.3 | Entliehene Medien können aus dienstlichen Gründen zurückgefordert werden. |
6. | Auswärtiger Leihverkehr |
6.1 | Die Stadtbücherei vermittelt über den Bayerischen bzw. Deutschen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien Medien, über die sie selbst bzw. eine andere Bibliothek am Ort nicht verfügt. |
6.2 | Benutzungsbestimmungen der entsendenden Institutionen gelten zusätzlich zur Benutzungsordnung der Stadtbücherei. |
6.3 | Pro Fernleihschein wird eine Bestellgebühr erhoben. Darüber hinaus sind die Kosten und Gebühren, die beim auswärtigen Leihverkehr von der gebenden Institution erhoben werden, vom Benutzer zu tragen. |
7. | Behandlung der Medien, Haftung |
7.1 | Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Bei der Rückgabe nicht zurückgespulter Ton- und Videokassetten wird eine Gebühr erhoben. |
7.2 | Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. |
7.3 | Der Benutzer hat alle urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. |
7.4 | Die Stadtbücherei überprüft stichprobenartig die zu Benutzungszwecken angebotene Software auf Viren. Erkennbar befallene Datenträger werden aus dem Bestand entfernt. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrungen an Dateien, Datenträgern und Hardware auftreten. |
7.5 | Der Benutzer haftet bei von ihm entliehenen Medien für jeden Schaden, der am oder durch das Medium entsteht ohne Rücksicht auf sein Verschulden. |
7.6 | Bei Verlust, Veränderung, Beschädigung oder Beschmutzung der Medien ist der Benutzer schadensersatzpflichtig, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter. |
8. | Internetarbeitsplätze |
8.1 | Die Stadtbücherei stellt ihren Benutzern Arbeitsplätze für die Internetrecherche zur Verfügung. Die Internetplätze können von allen Benutzern, die die Benutzungsordnung anerkannt haben, benutzt werden. Bei minderjährigen Benutzern beinhaltet die Unterschrift der Erziehungsberechtigen auf der Anmeldung auch die Nutzungsberechtigung für das Internet. |
8.2 | Für die Internetnutzung gelten die einschlägigen Schutzvorschriften im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird automatisch durch eine spezielle Software überwacht. Gesetzeswidrige oder missbräuchliche Nutzung führen zum Ausschluss von der Benutzung. |
8.3 | Die Stadtbücherei übernimmt ihrerseits keine Haftung für technische Probleme. Sie trägt nicht die Verantwortung für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen. |
8.4 | Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern und Software etc. ist das Urheberrecht zu beachten. Dokumente und Dateien dürfen ausschließlich auf Datenträger geladen werden, die in der Stadtbücherei erhältlich sind. |
8.5 | Für die Benutzung der Internetarbeitsplätze wird eine Gebühr erhoben. |
9. | Verhalten in den Büchereiräumen |
9.1 | Verhalten, das den Büchereibetrieb und die Benutzer stört, ist nicht gestattet. Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.Tiere dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden. |
9.2 | Während des Aufenthalts in den Räumen der Stadtbücherei sind auf Anforderung des Büchereipersonals Taschen und Gepäck sonstiger Art in die Schließfächer einzuschließen oder abzugeben. |
9.3 | Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus den Schließfächern abhanden kommen sollten. |
9.4 | Für die Benutzung der Computer und sonstiger Geräte können vom Personal maximale Nutzungszeiten bestimmt werden. |
10. | Hausrecht und Ausschluss von der Benutzung |
10.1 | Dem Leiter der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu. Seine Ausübung kann übertragen werden. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten. |
10.2 | Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. |
10.3 | Alle Medien sind elektronisch gesichert. Diebstahl wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht und hat ebenso wie der vorsätzliche Versuch, Sicherungsetiketten zu entfernen den Ausschluss von der Büchereibenutzung zur Folge. |
11. | Inkrafttreten |
| Diese Benutzungsordnung tritt am 18.06.2002 in Kraft. |
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Ihre Leihfristen
Ihre Leihfristen
Bücher, Noten, Comics | 3 Wochen |
Musik-CDs | 3 Wochen |
Hörbücher, CD-ROM, Kinder-CD, | 3 Wochen |
Nintendo DS | 2 Wochen |
Zeitschriften | 1 Woche |
DVD | 1 Woche keine Verlängerung |
Es können bis zu 30 Medien gleichzeitig ausgeliehen werden.
Die Bücherei - Gebühren
Die Bücherei - Gebühren
Dienstleistungen haben auch bei uns ihren Preis: Für die Gültigkeit des Benutzerausweises können Sie zwischen einer Jahres- und einer Quartalsgebühr wählen. Sollten Sie die von Ihnen entliehenen Medien nicht fristgerecht zurückgeben, werden - auch ohne schriftliche Aufforderung - Versäumnisgebühren fällig. Alle unsere Gebühren entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. | ||
1. | Benutzergebühren |
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Tarif A: Jahresgebühren | ||
1.1 | Benutzer ab 18 Jahren, juristische Personen | 18,50 EUR |
1.2 | Ehepaare und Familien eine gemeinsame Jahresgebühr, | 26,00 EUR |
1.3 | Jugendliche von 13 - 17 Jahre | 8,00 EUR |
1.4 | Kinder unter 13 Jahren | 4,00 EUR |
Ermäßigung auf Jahresgebühren (Tarif A) | ||
1.5 | Studierende, Auszubildende, |
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1.51 | 18 Jahre bis 21 Jahre | 12,00 EUR |
1.52 | 22 Jahre bis 27 Jahre | 14,00 EUR |
1.6 | Bezieher von Arbeitslosengeld I, |
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1.61 | Einzeltarif Erwachsene | 12,00 EUR |
1.62 | Ehepaar- und Familientarif | 16,00 EUR |
1.7 | Inhaber der bayerischen Ehrenamtskarte | 10% auf Jahresgebühr |
| 1.8 | Asylbewerber mit gültiger Aufenthaltsgestattung bis zur Anerkennung ihres Asylantrages | 0,00 EUR |
oder Tarif B: Quartalsgebühr für | 6,00 EUR | |
2. | Ersatzausweis/Ausleihe ohne Ausweis |
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2.1 | pro Ersatzausweis | 2,50 EUR |
2.2 | Ausleihe ohne Vorlage des Benutzerausweises | 0,50 EUR |
3. | Versäumnisgebühr pro entliehenem Medium |
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3.1 | Fristüberschreitung von mehr als einer Woche | 1,00 EUR |
3.2 | Fristüberschreitung von mehr als zwei Wochen | 2,50 EUR |
3.3 | Fristüberschreitung von mehr als drei Wochen | 5,00 EUR |
3.4 | Mahnpauschale (im Mahnfall pro Benachrichtigung zusätzlich zu entrichten) | 1,00 EUR |
3.5 | bei dritter Mahnung | 3,00 EUR |
4. | Vormerkung |
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5. | Medienersatz |
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6. | Adressänderung |
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7. | Ersatz eines Schließfachschlüssels | 30,00 EUR |
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8. | Gebühr für Internetnutzung |
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Für Benutzer mit gültigem Büchereiausweis: | kostenlos 0,50 EUR 1,00 EUR | |
Für Benutzer ohne gültigen Büchereiausweis: | 1,00 EUR 2,00 EUR | |
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9. | Inkrafttreten |
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| Bamberg, den 1. März 2014 |
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| Für die Erzdiözese Bamberg | Domvikar Dr. Heinrich Hohl |
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Unsere Öffnungszeiten
Unsere Öffnungszeiten
Deutsches Haus |
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Dienstag | 10.00 - | 18.00 Uhr |
Mittwoch | 10.00 - | 18.00 Uhr |
Donnerstag | 10.00 - | 18.00 Uhr |
Freitag | 10.00 - | 18.00 Uhr |
Samstag | 10.00 - | 14.00 Uhr - letzte Ausleihe 13.45 Uhr |
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Telefonische Verlängerungen | Telefon (0951) 98 119 - 0 | |
von Dienstag | 10.00 - | 12.00 Uhr |
bis Freitag | 14.00 - | 16.00 Uhr |
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Zweigstelle St. Heinrich | Dürrwächterstr. 29 | |
Dienstag | 11.00 - | 18.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 - | 17.00 Uhr |
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Zweigstelle St. Kunigund | Seehofstraße 41 - Gartenstadt | |
Montag | 14.30 - | 18.00 Uhr |
Mittwoch | 10.00 - | 12.00 Uhr |
| 13.30 - | 15.30 Uhr |
Freitag | 14.30 - | 18.00 Uhr |
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Zweigstelle Maria Hilf | Wunderburg 4 | |
Mittwoch | 13.30 - | 19.30 Uhr |
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Unsere Standorte
Unsere Standorte
Stadtbücherei - Hauptstelle Deutsches Haus
Hinter der historischen Fassade des Deutschen Hauses präsentiert sich die Hauptstelle der Stadtbücherei auf mehr als 1200 qm. Die drei Stockwerke werden von einem offenen Treppenhaus mit Verbindungsbrücken und einem Aufzug erschlossen, der für Barrierefreiheit sorgt, so dass alle Nutzer ungehinderten Zugriff auf eine Viefalt von Medien haben.
Die Informations- und Anmeldetheke sowie vier Internetarbeitsplätze befinden sich im ersten Obergeschoß. Im Lesecafé im zweiten Obergeschoß liegen Zeitungen und Zeitschriften aus und Besucher können sich am Kaffeeautomaten bedienen. Im gesamten Haus befinden sich für die Nutzer zugängliche Computer, an denen sowohl im Medienbestand der Bücherei recherchiert, als auch das eigene Leserkonto eingesehen werden kann.
Die Hauptstelle der Stadtbücherei Bamberg liegt etwa zehn Gehminuten vom Bamberger Bahnhof entfernt an der Kettenbrücke. Die Buslinien 904, 906, 915, 916 und 938 halten direkt vor der Tür des Deutschen Hauses.
Obere Königstraße 4a - 96052 Bamberg
Telefon (0951) 98 11 9 – 0 Google-Stadtkarte und Routenplaner
Zweigstelle St. Heinrich
Seit über 50 Jahren gibt es im Stadtteil Bamberg-Ost unsere Zweigstelle St. Heinrich. Dort gibt es rund 16.000 Bücher, Zeitschriften, Musik-CDs, Hörbücher, DVDs und Gesellschaftsspiele für die Besucher zu entdecken!
Die Zweigstelle hat für die umliegenden Schulen teilweise die Funktion der Schulbibliothek übernommen. Regelmäßig kommen Klassen, um den großen Kinder- und Jugendbuchbestand zu nutzen. St. Heinrich engagiert sich jedoch nicht nur für Schulkinder, sondern auch für jüngere Leser. Bereits im Vorschulalter lernen die Kinder in Kooperation mit dem Kindergarten die Bücherei kennen und nehmen am Vorschulprogramm Bibfit teil.
Jeden dritten Dienstag im Monat lesen wir Kindern ab 4 Jahren vor und basteln mit ihnen. Für Details zu den Veranstaltungen kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie unseren Kalender.
Dürrwächterstr. 29 - 96052 Bamberg
Telefon (0951) 3 71 73 Google-Stadtkarte und Routenplaner
Zweigstelle St. Kunigund
Die Zweigstelle wartet mit über 16.000 Büchern, Spielen, Hörbuchern, Comics, DVDs und Zeitschriften auf. Besonders zu erwähnen ist das Engagement für Kinder in St. Kunigund. Bibliotheksleiterin Monika Cobb findet immer wieder neue Ideen, um die jungen Besucher mit Aktionen zu begeistern.
Über das Jahr verteilt finden in Gartenstadt zahlreiche Lese- und Bastelnachmittage statt, und auch die Lesefüchse und Lesemäuse haben in St. Kunigund ihr zu Hause. Informieren Sie sich über die kommenden Veranstaltungen.
Seehofstraße 41 - 96052 Bamberg
Telefon (0951) 4 67 08 Google-Stadtkarte und Routenplaner
Zweigstelle Maria Hilf
Wunderburg 4 - 96050 Bamberg
Telefon (0951) 1 46 35 Google-Stadtkarte und Routenplaner










