Die Gebührenordnung

Dienstleistungen haben auch bei uns ihren Preis: Für die Gültigkeit des Benutzerausweises können Sie zwischen einer Jahres- und einer Quartalsgebühr wählen. Sollten Sie die von Ihnen entliehenen Medien nicht fristgerecht zurückgeben, werden - auch ohne schriftliche Aufforderung - Versäumnisgebühren fällig. Alle unsere Gebühren entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

 

1.

Benutzergebühren

 

Tarif A: Jahresgebühren
Benutzerausweis freigeschaltet für 1 Jahr
Die Zahlung einer Jahresgebühr schließt für ein Jahr die kostenlose Ausleihe aller Medien ein.

1.1

Benutzer ab 18 Jahren, juristische Personen

18,50 EUR

1.2

Ehepaare und Familien eine gemeinsame Jahresgebühr,
jedoch eigene Benutzerausweise für Ehepaare sowie Eltern und Kinder unter 18 Jahren

26,00 EUR

1.3

Jugendliche von 13 - 17 Jahre

8,00 EUR

1.4

Kinder unter 13 Jahren

4,00 EUR

 

Ermäßigung auf Jahresgebühren (Tarif A)

1.5

Studierende, Auszubildende,
Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr

 

1.51

18 Jahre bis 21 Jahre

12,00 EUR

1.52

22 Jahre bis 27 Jahre

14,00 EUR

1.6

Bezieher von Arbeitslosengeld I,
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII

 

1.61

Einzeltarif Erwachsene

12,00 EUR

1.62

Ehepaar- und Familientarif

16,00 EUR

1.7

Inhaber der bayerischen Ehrenamtskarte

10% auf Jahresgebühr

1.8
Asylbewerber mit gültiger Aufenthaltsgestattung
bis zur  Anerkennung ihres Asylantrages

0,00 EUR

 

oder Tarif B: Quartalsgebühr für
3 Monate Benutzungsberechtigung

6,00 EUR

 

2.

Ersatzausweis/Ausleihe ohne Ausweis

 

2.1

pro Ersatzausweis

2,50 EUR

2.2

Ausleihe ohne Vorlage des Benutzerausweises

0,50 EUR

 

3.

Versäumnisgebühr pro entliehenem Medium
Mahnpauschale

 

3.1

Fristüberschreitung von mehr als einer Woche

1,00 EUR

3.2

Fristüberschreitung von mehr als zwei Wochen

2,50 EUR

3.3

Fristüberschreitung von mehr als drei Wochen

5,00 EUR

3.4

Mahnpauschale (im Mahnfall pro Benachrichtigung zusätzlich zu entrichten)
jeweils bei erster und zweiter Mahnung

1,00 EUR

3.5

bei dritter Mahnung

3,00 EUR

 

4.

Vormerkung
Gebühr pro vorgemerktem Medium
wird fällig mit Bereitstellung


1,00 EUR

 

5.

Medienersatz
Den Schadensersatz für verlorene, beschmutzte, beschädigte oder veränderte Medien bestimmt die Stadtbücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage hierfür ist der Wiederbeschaffungswert der Medien. Zusätzlich wird bei wiederzubeschaffenden Medien eine Bearbeitungsgebühr fällig.

 

 

6.

Adressänderung
Bei einer nicht gemeldeten Adressänderung sind für die Ermittlung der neuen Anschrift die dabei entstandenen Auslagen zu ersetzen.

 

 

 

 

7.

Ersatz eines Schließfachschlüssels
pro Schlüssel

30,00 EUR

 

 

 

8.

Gebühr für Internetnutzung

 

Für Benutzer mit gültigem Büchereiausweis:
pro Öffnungstag 1. Stunde
ab der 2. Stunde pro angefangene ½ Stunde
pro angefangene volle Stunde


kostenlos
0,50 EUR
1,00 EUR

Für Benutzer ohne gültigen Büchereiausweis:
pro angefangene ½ Stunde
pro angefangene volle Stunde


1,00 EUR
2,00 EUR

 

 

 

9.

Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt am 01.04.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Stadtbücherei vom 01.01.2008 außer Kraft. Die Gebührenordnung wird durch Aushang in der Stadtbücherei sowie durch Abdruck im städtischen Rathausjournal veröffentlicht.

 

 

Bamberg, den 1. März 2014

 

 

Für die Erzdiözese Bamberg
Für die Stadt Bamberg

Domvikar Dr. Heinrich Hohl
Bürgermeister Werner Hipelius